Unsere Dienstleistungen umfassen sämtliche Aufgaben der Selbstüberwachungs- und Eigenkontrollverordnungen u. a. gemäß

Gerne unterstützen wir Sie bei

Darüber hinaus bieten wir Unterstützung bei weiteren Aufgaben zur Umsetzung der Selbstüberwachungs- und Eigenkontrollverordnungen an. Dies sind z. B. Erstellung von Checklisten zu Bauwerksbegehungen, Einrichtung und Pflege von Betriebsmanagementsystemen oder die Schulung Ihrer Mitarbeiter hinsichtlich der betriebsrelevanten Vorgaben und Anforderungen der SüwV Kan.

Die hydraulische Überprüfung der Drosseleinrichtungen und Durchflussmessstellen wird in den Selbstüberwachungs- und Eigenkontrollverordnungen der Länder geregelt. Die hydraulische Überprüfung der Drosseleinrichtungen von Speicher- und Entlastungsbauwerken ist in NRW alle 5 Jahre erforderlich. Für die Überprüfung der Messstellen auf Kläranlagen gilt in NRW die SüwV-kom. Als staatlich anerkannte Prüfstelle für Durchflussmessungen führen wir Prüfungen von Messstellen und Drosselorganen jeglicher Art durch. Neben dem Aufmaß der aktuellen Messbauwerke schließt die Prüfung eine hydraulische Beurteilung der Bauwerke und die Durchführung einer Vergleichsmessung ein. Jede Prüfung beinhaltet eine ausführliche Dokumentation gemäß den Vorgaben, die auch von den Aufsichtsbehörden als Nachweis akzeptiert wird.