Prüfung Kläranlagen BRW gem. SüwV-kom

Aufgabenstellung
Erstprüfung der Durchflussmesseinrichtungen von 18 Kläranlagen des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes (BRW) gemäß § 5 der Selbstüberwachungsverordnung kommunal (SüwV kom)

Auftraggeber
Bergisch-Rheinischer Wasserverband (BRW)
Düsselberger Straße 2
42781 Haan

Situation
Der Bergisch-Rheinische Wasserverband ist Betreiber verschiedener Kläranlagen. Für 18 Kläranlagen war die erstmalige Überprüfung der maßgeblichen Durchflussmesseinrichtungen gemäß den Vorgaben der SüwV-kom (NRW) durchzuführen.

Vorgehensweise
Nach Sichtung der Planunterlagen der gemäß wasserrechtlichem Bescheid maßgebenden Durchflussmessstellen auf den Kläranlagen wurde in Abstimmung mit dem Auftraggeber für jede Anlage ein Vergleichsmessverfahren für die Überprüfung der Durchflussmessungen festgelegt. In Abhängigkeit der verfahrenstechnischen Möglichkeiten wurden anschließend nach einem festgelegten Zeitplan die Vergleichsmessungen gemäß den Anforderungen der SüwV-kom durchgeführt. Es wurden Vergleichsmessungen nach dem Ultraschall-Laufzeit-Differenzenverfahren und Plausibilitätsprüfungen nach dem Kreuzkorrelationsverfahren durchgeführt. Weiterhin wurde im Rahmen Überprüfung auch die Messwertübertragung sowie die -archivierung begutachtet.

Randbedingungen
Gemäß SüwV-kom NRW ist die Prüfung durch eine staatlich anerkannte sach- und fachkundige Prüfstelle für die Kontrolle von Durchflussmesseinrichtungen von Kläranlagen durchzuführen. Die Sach- und Fachkunde der Prüfstelle wird durch das Landesumweltamt NRW festgestellt. Den Umfang der Prüfungen und die Anforderungen an das Personal regelt der Anhang zur SüwV-kom. Eine Folgeprüfung der Durchflussmesseinrichtungen ist nach drei Jahren bzw. bei maßgeblichen Änderungen erforderlich.

Kennwerte

18 Kläranlagen

Prüfbereiche:
Maximaler Durchfluss: 1.300 l/s
Minimaler Durchfluss:        2 l/s

Überprüfte Durchflussmessreinrichtungen:
MID DN 80 bis DN 1000, Venturi (Einschnürbreite 0,16 m)