Drosselkalibrierung und Schmutzfrachtberechnung Eitorf

Aufgabenstellung
Kalibrierung der Drosselorgane der Gemeinde Eitorf und Berücksichtigung der Ergebnisse bei der Überarbeitung der Schmutzfrachtberechnung

Auftraggeber
Gemeindewerke Eitorf Postfach 1164, 53774 Eitorf

Situation
Die Gemeindewerke betreiben das Kanalnetz und die Sonderbauwerke im Einzugsgebiet der Gemeinde Eitorf. Zu Beginn der Arbeiten lag nur für ein Bauwerk das Ergebnis einer Drosselkalibrierung vor. Um die Befreiung von der Abwasserabgabe zu erreichen waren kurzfristig die Drosselkalibrierungen der übrigen Sonderbauwerke durchzuführen und die Schmutzfrachtberechnung unter Berücksichtigung der ermittelten Drosselabflüsse zu überarbeiten. Zeitgleich erfolgte die Erarbeitung eines Regenwasserbehandlungskonzeptes nach den Vorgaben des „Trennerlass NRW“.

Vorgehensweise
Zunächst wurden entsprechend den Anforderungen der SüwV Kan und unter Berücksichtigung der Fachberichte des LUA NRW die Drosselkalibrierungen an acht Bauwerken durchgeführt. Bei Abweichungen zwischen den ermittelten Drosselabflüssen und den Angaben aus dem vorliegenden GEP wurde geprüft, ob mit den ermittelten Drosselabflüssen die geforderten Entlastungsraten eingehalten werden. In diesem Fall war eine Sanierung und damit ein Umbau der Drosselbauwerke nicht erforderlich. Zusätzlich erfolgte eine stationäre Optimierung der Drosselorgane. Durch diese Vorgehensweise konnte der Umbau einer vorhandenen Rohrdrossel vermieden und damit Investitionskosten von ca. 75.000 EUR eingespart werden.

Randbedingungen
Durch eine Abstimmung der Bearbeitung der Schmutzfrachtberechnung, der Drosselkalibrierungen und der Erstellung eines Regenwasserbehandlungskonzeptes gemäß des „Trennerlass NRW“ konnten Maßnahmen optimal aufeinander abgestimmt und damit erhebliche Kosteneinsparungen erzielt werden. Die hydraulische Überprüfung der Drosseleinrichtungen und Durchflussmessungen wird in den Selbstüberwachungs- und Eigenkontrollverordnungen der Länder geregelt. Die hydraulische Überprüfung der Drosseleinrichtungen von Speicher- und Entlastungsbauwerken (RÜB, SK, RKB, RRR) ist in Nordrhein-Westfalen alle 5 Jahre erforderlich.

Kennwerte

Drosselprüfungen für acht Bauwerke
2 Regenrückhaltebecken
5 Stauraumkanäle
1 Regenüberlaufbecken

Überprüfte Drosselorgane:
2 Hydroslides
6 Rohrdrosseln

Einzugsgebiet Schmutzfrachtberechnung und Regenwasserbehandlungskonzept
AE,k = 850 ha
AE,b = 120 ha

Eingespartes Investitionsvolumen: ca. 75.000 EUR