Nach der Rechtsprechung in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen ist eine Abwassergebührenveranlagung nach dem einheitlichen Trinkwassermaßstab seit einigen Jahren nicht mehr zulässig. Aus diesem Grund werden zahlreiche Städte und Gemeinden, die bislang noch keine Getrennte Niederschlagswassergebühr eingeführt haben, ihre Gebührenveranlagung aufgrund der veränderten Rechtslage umstellen müssen. Es ist davon auszugehen, dass die Obergerichte anderer Bundesländer sich in nächster Zeit der Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen anschließen werden.
Die Ingenieure und Ökonomen der Dr. Pecher AG verfügen in diesem Bereich über umfangreiche Erfahrungen und haben in den letzten Jahren für zahlreiche öffentliche Auftraggeber Getrennte Entwässerungsgebühren eingeführt, so dass wir Ihnen alle im Zusammenhang mit der Gebührenumstellung stehenden Leistungen, von der Durchführung des Befragungsverfahrens bis hin zur Satzungsberatung, Kostenträgerrechnung und Gebührenkalkulation, anbieten können.
Auch bei der Vorbereitung und Durchführung EU-weiter Ausschreibungsverfahren, die insbesondere bei größeren Projekten erforderlich werden, können wir Sie fachlich kompetent und umfassend unterstützen.