Einführung Getrennter Abwassergebühren für die Stadt Sinsheim
Aufgabenstellung
Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen zur Einführung Getrennter Abwassergebühren für die Stadt Sinsheim
Auftraggeber
Stadtwerke Sinsheim
Neulandstraße 6
74889 Sinsheim
Situation
Die Stadtwerke Sinsheim sind als Eigenbetrieb der Stadt Sinsheim für die Abwasserentsorgung zuständig. Die Stadtwerke betreiben sowohl die Klärwerke Sinsheim, Adersbach und Hilsbach für die Abwasserreinigung als auch sämtliche im Entwässerungsgebiet vorhandenen Hauptüberleitungen, Ortsnetze und Sonderbauwerke.
Mit Urteil des 2. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11. März 2010 ist auch in Baden-Württemberg die Berechnung der Abwassergebühr nach dem Einheitsmaßstab rechtswidrig. Zur Erreichung einer höheren Gebührengerechtigkeit soll die Gebührenveranlagung umgestellt und Getrennte Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser eingeführt werden. Die Ermittlung der befestigten Flächen im Stadtgebiet soll mittels Kombination aus Befliegungs- und Katasterdaten mit anschließender Befragung von 12.000 Grundstückseigentümern erfolgen.
Vorgehensweise
Zur Ermittlung der befestigten und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen wurde im Frühjahr 2010 das Stadtgebiet überflogen. Die Luftbilder werden anschließend nach einzelnen Befestigungsarten digital ausgewertet und mit dem Amtlichen Liegenschaftskataster (ALK) verschnitten. Parallel wird eine Datenbank aufgebaut, in der den gebildeten Grundstücken Eigentümer einschließlich der zugehörigen Adressdaten zugeordnet werden.
Im Rahmen des sich anschließenden Selbstauskunftsverfahrens werden die Grundstückseigentümer angeschrieben, um die in den Erfassungsbögen bereits eingetragenen befestigten Flächen zu überprüfen und ggf. Korrekturen vorzunehmen. Die zu versendenden Selbstauskunftsunterlagen bestehen aus einem Anschreiben (Briefbogen der Stadtwerke), einem Erfassungsbogen in doppelter Ausfertigung, auf dem die ermittelten befestigten Flächen eingetragen sind, einer Grundstücksflächenkarte mit Einzeichnung der zu veranlagenden befestigten Flächen, einem Luftbild, auf dem das zu befragende Grundstück eindeutig zu erkennen ist, sowie einem Erläuterungsblatt, in dem Hinweise zur Bearbeitung der Erfassungsunterlagen enthalten sind („Ausfüllhilfe“).
Um die Akzeptanz seitens der Sinsheimer Bürger gegenüber der Gebührenumstellung zu erhöhen, werden in Abstimmung mit den Stadtwerken Sinsheim nachfolgende Maßnahmen ergriffen:
Im Rahmen einer bereits Ende 2010 von der Dr. Pecher AG durchgeführten ökonomisch-technischen Analyse wurden die Kosten der Abwasserentsorgung auf die Kostenträger Schmutz- und Niederschlagswasser verteilt (Kostenträgerrechnung).
Nach Abschluss der Arbeiten können die neuen Niederschlagswassergebühren pro m² befestigter und angeschlossener Fläche sowie die neuen Schmutzwassergebühren pro m³ bezogenem Frischwasser berechnet werden.
Randbedingungen
Die Einführung Getrennter Entwässerungsgebühren ist für jede Stadt eine einmalige Aufgabe, so dass der kommunale Auftraggeber auf eigene Erfahrungen in der Regel nicht zurückgreifen kann. Die Leistungen der Dr. Pecher AG beinhalten daher neben der Vorbereitung und Durchführung des Ver-gabeverfahrens insbesondere die fachliche Beratung des Auftraggebers zu allen Fragestellungen, die im Zusammenhang mit den für die Umstellung der Gebührenveranlagung erforderlichen Arbeiten von Relevanz sind. Von besonderer Bedeutung war die Umsetzung des von der Stadt Hamburg gewählten Auswertungsverfahrens, bei dem lediglich Grundstücke anhand von Luftbildern erfasst werden, die eine befestigte und an die Kanalisation angeschlossene Fläche aufweisen, die größer als 2.000 m² ist. Alle anderen Flächen werden anhand des Amtlichen Liegenschaftskatasters ermittelt.
Kennwerte