Kostenträgerrechnung für die Stadt Frankfurt am Main

Aufgabenstellung
Erstellung einer Kostenträgerrechnung zur Veranlagung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren der Stadt Frankfurt am Main

Auftraggeber
Stadtentwässerung Frankfurt am Main
Goldsteinstraße 160
60529 Frankfurt am Main

Situation
Die Stadt Frankfurt berechnet ihre Entwässerungsgebühren aktuell nach dem Frischwassermaßstab. Aufgrund der veränderten gebührenrechtlichen Situation (insbesondere der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 24. September 2009) werden die in die Kläranlagen der Stadt Frankfurt einleitenden Umlandkommunen demnächst Entwässerungsgebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser einführen.

Die abwassereinleitenden Umlandkommunen sind an die Stadtentwässerung Frankfurt herangetreten und haben darum gebeten, die von ihnen gezahlten Beiträge für die Abwasserreinigung auf die Kostenträger Schmutz- und Niederschlagswasser aufzuteilen.

Die Stadtentwässerung Frankfurt übernimmt das Abwasser der Umlandgemeinden und leitet dieses durch ihr Kanalnetz zu den Kläranlagen, wo dieses mitbehandelt wird. Das Abwasser der Umlandgemeinden wird auf die entsprechende Zulaufwassermenge zur Abwasserbehandlung auf den Kläranlagen gedrosselt, so dass keine Regenwasserbehandlung erforderlich ist.

Demzufolge zahlen die Umlandgemeinden nur für die Abwasserdurchleitung durchs Netz und für die Abwasserreinigung. Auf den drei Kläranlagen Niederrad, Griesheim und Sindlingen sind jedoch Regenwasserbehandlungsanlagen angeordnet, die nur für das städtische Mischwasser benötigt werden. Die Kosten für diese Regenwasserbehandlung müssen aus den Gesamtkosten der Abwasserreinigungsanlagen herausgerechnet werden, um eine sachgerechte Kostenverteilung auf die Umlandgemeinden zu erreichen. Mit den vorgenannten Aufgaben zur Erstellung einer rechtssicheren Kostenträgerrechnung hat die Stadtentwässerung Frankfurt am Main die Dr. Pecher AG beauftragt.

Vorgehensweise
Aufgrund baulicher Veränderungen während der letzten fünf Jahre und der gestiegenen rechtlichen Anforderungen an die Gebührenkalkulation wurden in der aktuellen Kostenträgerrechnung alle ab 2004 neu gebauten Wirtschaftsgüter analysiert und entsprechend bei der Kostenaufteilung für die Umlandgemeinden herausgerechnet.

Für die Stadtentwässerung Frankfurt wurde gleichermaßen eine Kostenträgerrechnung erstellt, die im Einzelnen folgende Arbeitsschritte umfasste:

Randbedingungen
Die Bearbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit der Stadtentwässerung Frankfurt am Main.

Kennwerte