Überlingen: Kostenträgerrechnung und Satzungsberatung

Aufgabenstellung
Anpassung der Abwassersatzung, Erstellung einer Kostenträgerrechnung zur Aufteilung der Abwasserkosten auf Schmutz- und Niederschlagswasser, Erstellung der Gebührenkalkulation für die Stadt Überlingen

Auftraggeber
Große Kreisstadt Überlingen
Christophstr. 1
88662 Überlingen

Vertrapspartner
BFUB Gesellschaft für Umweltberatung und Projektmanagement mbH, Herten

Situation
Mit Urteil des 2. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11. März 2010 ist auch in Baden-Württemberg die Berechnung der Abwassergebühr nach dem Einheitsmaßstab rechtswidrig. Zur Erreichung einer höheren Gebührengerechtigkeit sollen die Gebührenveranlagung umgestellt und Getrennte Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser eingeführt werden.

Grundlage für die Einführung Getrennter Abwassergebühren ist die Aufteilung der Abwasserkosten auf Schmutz- und Niederschlagswasser, die auch von den Abwasserzweckverbänden den einleitenden Kommunen zur Verfügung gestellt werden müssen.

Im Rahmen der Einführung Getrennter Entwässerungsgebühren bei der Stadt Überlingen wurden die Abwasserkosten des ZV Überlinger See ingenieurtechnisch analysiert und auf die Kostenträger Schmutz- und Niederschlagswasser verteilt.

Vorgehensweise
Folgende Arbeiten wurden im Einzelnen für die Stadt bzw. den AZV durchgeführt:

Kennwerte

Stadt Überlingen