Neuorganisation der Stadtentwässerung Euskirchen
Aufgabenstellung
Die Stadt Euskirchen erwägt, den derzeitigen Regiebetrieb Abwasserentsorgung aus der kommunalen Verwaltung auszugliedern, um die Effektivität des Abwasserbetriebes zu erhöhen und gleichzeitig finanzielle Vorteile für den städtischen Haushalt zu erzielen. Um den Gremien der Stadt eine fundierte Entscheidungsgrundlage für eine Neuorganisation zu geben, soll eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, in deren Rahmen die Möglichkeiten einer Neuorganisation und deren Vorteilhaftigkeit untersucht werden.
Auftraggeber
Stadt Euskirchen
Kölner Straße 75
53879 Euskirchen
Auftragssumme
rd. 20.000 EUR netto
Situation
Die Stadt Euskirchen erwägt seit geraumer Zeit, den Regiebetrieb Stadtentwässerung aus dem kommunalen Haushalt auszugliedern und diesen in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts zu organisieren. Aber auch andere Organisationsvarianten (insbesondere eine Zusammenlegung der Stadtentwässerung mit dem Bau- und Betriebshof) sind bereits diskutiert worden.
Zur Feststellung, welche Organisationsform für die Stadtentwässerung die wirtschaftlichste ist und die größtmöglichen Vorteile für den Haushalt erbringt, hat die Stadt die Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt, in deren Rahmen ebenfalls die rechtlichen und institutionellen Anforderungen untersucht werden sollen, die im Zuge einer Neuorganisa-tion zu beachten sind. Der Gutachter soll der Stadt eine mögliche Neuorganisationsvariante empfehlen, die die von der Stadt aufgestellten Ziele (z. B. Entsorgungssicherheit und keine neuorganisationsbedingten Gebührenerhöhungen) am besten erfüllt.
Vorgehensweise
Vor dem Hintergrund der von der Stadt Euskirchen aufgestellten Ziele wurden alle denkbaren Neuorganisationsvarianten untersucht und einer vergleichenden Betrachtung unterzogen. Im Einzelnen wurden im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie folgende Leistungen erbracht:
Randbedingungen
Bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie mussten die von der Stadt vorgegebenen Zielkriterien beachtet werden. Gleichermaßen waren die rechtlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen, die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt, die gebührenrechtlichen Anforderungen und Auswirkungen auf die Abwassergebühren sowie die steuerlichen und personalrechtlichen Folgewirkung der Rechtsformänderung zu beachten. Die empfohlene Neuorganisationsvariante sollte unter Beachtung der aufgestellten Zielkriterien einen maximalen Mittelzufluss für den kommunalen Haushalt erreichen, dies jedoch unter Beibehaltung der Gebührenstabilität und Vermeidung neuorganisationsbedingter Kosten bzw. Gebührenerhöhungen.
Kennwerte