Neuorganisation der Stadtentwässerung Marl
Aufgabenstellung
Die Stadt Marl hat die Aufgaben der Stadtentwässerung auf den Zentralen Betriebshof übertragen, der als eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach der GO NRW geführt wird und neben der Abwasserentsorgung weitere kommunale Aufgaben erfüllt. Die politischen Entscheidungsträger der Stadt Marl erwägen, die Abwasserentsorgung zukünftig mit Beteiligung eines privaten Dritten durchzuführen. Um den Gremien der Stadt ein fundierte Entscheidungsgrundlage zu geben, ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Neuorganisation (Privatisierung bzw. Teilprivatisierung) der Stadtentwässerung beauftragt worden. Neben einer möglichen Neuordnung mit privater Beteiligung sollen auch alternative kommunale Betriebsformen (kommunale Eigengesellschaft, Anstalt des öffentlichen Rechts) untersucht werden.
Auftraggeber
Zentraler Betriebshof der Stadt Marl
Eigenbetrieb der Stadt Marl
45765 Marl
Situation
Die Stadt Marl führt ihre Abwasserentsorgung seit einigen Jahren in der Organisationsform eines kommunalen Eigenbetriebes, der den Namen "Zentraler Betriebshof der Stadt Marl" trägt und neben der Abwasserentsorgung weitere kommunale Aufgaben erfüllt (z. B. Straßenreinigung, Winterdienst, Abfallentsorgung, etc.). Der größte Teil des Umsatzes des Eigenbetriebes entfällt auf die Abwasserentsorgung. Seit geraumer Zeit wird in den politischen Gremien der Stadt Marl darüber diskutiert, inwiefern private Dritte in die Leistungserbringung eingebunden werden können. Dies vor dem Hintergrund, dass zum einen durch Nutzung des privaten know-hows weitere Kosteneinsparungen durch Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Freisetzung von Synergiepotenzialen erwartet werden, zum anderen, weil durch eine Neuorganisation des Eigenbetriebes unter Einbeziehung eines privaten Dritten zusätzliche Erlöse für den kommunalen Haushalt erzielt werden sollen.
Zur Feststellung, welche Organisationsform für die Stadtentwässerung die wirtschaftlichste ist und die größtmöglichen Vorteile für den kommunalen Haushalt erbringt, hat die Stadt die Erstellung eines entsprechenden Gutachtens beauftragt, in dessen Rahmen ebenfalls die rechtlichen und institutionellen Anforderungen untersucht werden sollen, die im Zuge einer Neuorganisation zu beachten sind. Der Gutachter soll der Stadt eine mögliche Neuorganisationsvariante empfehlen, die die von der Stadt aufgestellten Ziele (z. B. Entsorgungssicherheit, Gebührenstabilität, Besitzstandswahrung der Arbeitsplätze usw.) am besten erfüllt.
Vorgehensweise
Vor dem Hintergrund der von der Stadt Marl aufgestellten Ziele wurden alle denkbaren Neuorganisationsvarianten untersucht und einer vergleichenden Betrachtung unterzogen. Im Einzelnen wurden im Rahmen der Gutachtenerstellung folgende Leistungen erbracht:
Randbedingungen
Bei der Erstellung des Gutachtens mussten die von der Stadt vorgegebenen Zielkriterien beachtet werden. Gleichermaßen waren die rechtlichen, wirtschaftlichen und institutionellen Anforderungen, die bei der Umsetzung der Neuorganisation zu beachten sind, ebenfalls in die Untersuchung mit einzubeziehen (insbesondere: vergaberechtliche Anforderungen, Haushalts- und Gebührenrecht, neuere Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und Vergabekammern). Ein maximaler Mittelzufluss für den kommunalen Haushalt soll erreicht werden, dies jedoch unter Beibehaltung der Gebührenstabilität und Vermeidung neuorganisationsbedingter Kosten- bzw. Gebührenerhöhungen.
Kennwerte
(Alle Zahlen auf Basis Jahresabschluss 2004)