Sanierung der Hausanschlussleitungen Gelsenkirchen Lehenstraße
Aufgabenstellung
Auf der Grundlage der TV-Untersuchungen von Hausanschlussleitungen sind zunächst Aussagen zur Dichtheit der Hausanschlüsse zu treffen. Für Hausanschlüsse, die nicht als dicht eingestuft werden, sind die Kosten für die Erneuerung in offener Bauweise zu ermitteln und den Eigentümern als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung zu stellen. Sofern eine Erneuerung beauftragt wird, sind alle Leistungen zur Betreuung der Maßnahme (Örtliche Bauüberwachung, Rechnungsprüfung etc.) vorzunehmen.
Auftraggeber
Abwassergesellschaft Gelsenkirchen (AGG)
Daimlerstraße 18,
45891 Gelsenkirchen
Situation
Die Lehenstraße ist Bestandteil der "Siedlung Darler Heide" in Gelsenkirchen. Aufgrund von baulichen Schäden und bergbaulichen Einwirkungen (z.B. Gefälleumkehr) soll die vorhandene öffentliche Kanalisation in der Lehenstraße erneuert werden. Bedingt durch die umfangreichen Arbeiten und die beengten Verhältnisse werden im Zuge der Kanalerneuerung auch sämtliche Oberflächen aufgenommen und anschließend wieder hergestellt. Mit Blick auf den § 61a LWG-NW, der eine Dichtheitsprüfung von Hausanschlussleitungen zum Stichtag 31.12.2015 fordert, und vor dem Hintergrund der anstehenden Arbeiten, wurden Planungsleistungen für die Sanierung von Hausanschlussleitungen vorgenommen. Im Bedarfsfall sollten die Leistungen für eine Sanierung in offener Bauweise von dem selben Bauunternehmer vorgenommen werden, der auch den Auftrag für die Erneuerung der öffentlichen Kanalisation hat. Im Zuge der Angebotserstellung wurden für die hier anfallenden Leistungen in einem separaten Baulos Preise abgefragt.
Die AGG hat die Dr. Pecher AG sowohl mit der Planung für die Erneuerung der öffentlichen Kanalisation, als auch mit Planungsleistungen für die Sanierung der Hausanschlussleitungen, beauftragt.
Vorgehensweise
Die gesamten Planungsleistungen erfolgten in enger Abstimmung mit der AGG sowie mit der Siedlergemeinschaft Darler Heide. Die Siedlergemeinschaft Darler Heide hat zunächst veranlasst, dass allen Siedlern die Möglichkeit zur TV-Inspektion der Hausanschlussleitungen ermöglicht wurde. Über einen Sammelauftrag wurde ein Festpreis für die Untersuchung ausgehandelt. Die einzelnen Siedler hatten somit die Möglichkeit, die Untersuchung des Hausanschlusses ohne Kostenrisiko und ohne eigenen Aufwand zu beauftragen.
Von dieser Möglichkeit machte ca. die Hälfte der Anwohner Gebrauch. Die komplette Dokumentation der TV-Untersuchung wurde anschließend der Dr. Pecher AG zur Auswertung und weiteren Bearbeitung übergeben. Im Zuge der Auswertung wurde jede einzelne TV-Untersuchung gesichtet und es wurde zunächst geprüft, ob der Hausanschluss als dicht einzustufen ist. Anschließend wurde für die Hausanschlüsse, die nicht als dicht eingestuft wurden, eine Mengenermittlung inkl. Aufmaß vor Ort vorgenommen, um die Kosten für eine offene Erneuerung zu ermitteln. Diese Kostenschätzung wurde den Anwohnern zusammen mit einem Erläuterungsbericht zur Untersuchung des Hausanschlusses übersendet.
Auf Grundlage der erstellten Unterlagen wurden, sofern der Bedarf bestand, Beratungsgespräche bei den Anwohnern durchgeführt. Alle den Anwohnern auf diese Weise zur Verfügung gestellten Information dienten schließlich den Anwohnern für die Entscheidung, ob sie eine Erneuerung des Hausanschlusses in offener Bauweise zu den angebotenen Preisen beauftragen wollten.
In den Fällen, wo die Anwohner sich für eine Erneuerung entschieden, wurde ein Auftragsschreiben in Anlehnung an das Vergabehandbuch NRW vorbereitet. Anschließend erfolgte die Überwachung der Bautätigkeit im Rahmen der Örtlichen Bauüberwachung inkl. Prüfung der Aufmaße und der Schlussrechnung.
Randbedingungen
Die Sanierung der Hausanschlussleitungen erstreckt sich über die gesamte Lehenstraße im Bereich der Erneuerung der öffentlichen Kanalisation. Es waren Grenzen der Untersuchung zu berücksichtigen, beispielsweise sind alle unterhalb der Bodenplatte der Häuser verlegten Leitungen nicht Gegenstand der Planung zur Erneuerung in offener Bauweise. Geschlossene Sanierungsverfahren wurden ebenfalls nicht näher untersucht, da diese Arbeiten nicht von dem beauftragten Bauunternehmung vorgenommen werden kann. Darüber hinaus können solche Arbeiten in der Regel ohne Aufgrabungen vorgenommen werden, so dass an dieser Stelle eine Abkopplung vorgenommen werden konnte.
Es waren umfangreiche Abstimmungen mit allen Beteiligten erforderlich. Zu berücksichtigen war insbesondere, dass die Anwohner als Laien auf diesem Fachgebiet einzustufen sind. Die Thematik musste somit in einer für Laien verständlichen Art und Weise erläutert werden, so dass sie zu einer Entscheidung über die weitere Vorgehensweise in der Lage waren.
Kennwerte