KA Dormagen - Erneuerung Klärschlammentwässerung und -trocknung
Aufgabenstellung
Planung und Realisierung einer Klärschlammentwässerungs- und Klärschlammtrocknungsanlage auf der Kläranlage Dormagen-Rheinfeld
Auftraggeber
Technische Betriebe Dormagen AöR
Mathias-Giesen-Straße 11
41540 Dormagen
Situation
Die Zentralkläranlage Dormagen-Rheinfeld hat eine Ausbaugröße von 95.000 EW. Der anfallende stabilisierte Klärschlamm wird mittels einer Zentrifuge entwässert. Die Entsorgung erfolgt über die landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung bzw. der Müllverbrennungsanlage der Entsorgungsgesellschaft Krefeld (EGK). Im Rahmen einer Konzeptstudie wurde das Klärschlammbehandlungskonzept überarbeitet und eine Vorzugsvariante bestehend aus der Errichtung einer kombinierten Klärschlammentwässerung und -trocknung vorgeschlagen.
Vorgehensweise
Für die im Rahmen der Konzeptstudie vorgeschlagenen Anlagenkomponenten wurde eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung durchgeführt. Im Rahmen der Bearbeitung wurde das bisher geplante Wärmekonzept für die zu errichtende solare Klärschlammtrocknung überarbeitet. Demnach werden die vorhandenen BHKW-Module im Winter zusätzlich mit Erdgas betrieben, um auf diesem Wege ausreichend Wärme zur Verfügung zu stellen. Der erzeugte Strom wird in das Netz der Kläranlage eingespeist. Ergänzt wurden die Betrachtungen durch die Erstellung eines LBP mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung sowie einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung.
Die weiteren Planungsphasen werden sukzessive in drei Vergabe- und Bauabschnitte abgearbeitet. Neben der Planung ist auch die örtliche Bauüberwachung Gegenstand der Leistungserbringung.
Randbedingungen
Die Klärschlammentwässerung wird in einem neu zu errichten Gebäude aufgestellt. Zur Errichtung der Klärschlammtrocknung muss eine Erweiterungsfläche auf einer alten Bodendeponie direkt angrenzend an das vorhandenen Klärwerksgelände genutzt werden. Daher ergeben sich großflächige Bodenarbeiten. Berücksichtigt werden musste darüber hinaus, dass die Anlage im Deichschutzgebiet III errichtet wird und daher deichschutzrechtlich genehmigt werden muss.
Kennwerte