Alternative Regenwasserbehandlung durch Filtersysteme

Aufgabenstellung
Untersuchung und Realisierung alternativer Regenwasserbehandlungsmaßnahmen
Bisherige Umsetzung von drei Referenzprojekten
Filtersysteme "Kornstraße"
Filtersysteme "Kluser Brücke"
Filtersysteme "Pestalozzistraße"
und aktuelle Beantragung eines Forschungsvor­habens

Auftraggeber
Wuppertaler Stadtwerke AG (Bauwerke)
und ggf. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, NRW
WSW AG: Bromberger Straße 39 - 41
42281 Wuppertal

Situation
Die grundsätzliche Behandlung klärpflichtiger Oberflächenabflüsse im Wuppertaler Kerngebiet erfolgt durch Anschluss an den Entlastungssammler Wupper mit Weiterleitung zur Kläranlage Buchenhofen. Der RdErl. zu Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren in NRW (Trennerlass) von 2004 führt zu einem deutlichen Anstieg behandlungspflichtiger Oberflächenabflüsse. Von den als klärpflichtig definierten Flächen sind Abflussanteile von 15 l/(s · ha) zu behandeln. Die erforderliche Behandlung in Regenklärbecken oder sogar Retentionsbodenfilter ist teuer und erfordert Platz, der im städtischen Bereich oftmals nicht zur Verfügung steht. Die Filtersysteme stellen eine kostengünstige und platzsparende Alternative in Trennsystemen dar. Der behandelte Abfluss weist nach bisheriger Kenntnis eine Qualität auf, die eine direkte Einleitung in ein Gewässer zulässt.

Vorgehensweise
Im Rahmen des allgemeinen Planungsprozesses wurden die klärpflichtigen Flächen bestimmt und kategorisiert. An drei Stellen erfolgte der Einbau der Filtersysteme zur Behandlung der Abflüsse von Parkplatz- und Straßenflächen.

Randbedingungen
Die Systeme sind bisher noch nicht allgemein zugelassen, da der Nachweis der Vergleichbarkeit bislang fehlt. Vor diesem Hintergrund ist ein Forschungsvorhaben initiiert worden, um im Vergleich zu einem Regenklärbecken die Leistungsfähigkeit der Filtersysteme zu untersuchen. Das Vorhaben ist zurzeit in der Konzeptionsphase.
Für die drei genannten Anwendungsfälle hat die Untere Wasserbehörde eine befristete Zulassung in Abhängigkeit von den Ergebnissen des Forschungsvorhabens erteilt.

Kennwerte