In Nordrhein-Westfalen und Hessen müssen die Durchflussmesseinrichtungen von kommunalen Kläranlagen alle drei Jahre (gemäß SüwV-kom NRW) bzw. alle fünf Jahre (gemäß EKVO Hessen) von einer zugelassenen Prüfstelle hydraulisch überprüft werden. In Hessen gilt zudem, dass auch Drosseleinrichtungen an Regenbecken und Regenentlastungsanlagen von Prüfstellen regelmäßig überprüft werden müssen. In NRW übernehmen Prüfstellen außerdem die Überprüfung von Drosseleinrichtungen gemäß der SüwVO Abw.
Dieses Aufgabenspektrum erfordert besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Qualifikationen im Bereich der Hydraulik und Hydrometrie.

Bereits seit 2005 ist die Dr. Pecher GmbH als Prüfstelle für Durchflussmesseinrichtungen und Drosselorgane zugelassen und unterstützt zahlreiche Kommunen, Verbände und private Betreiber bei allen Fragen rund um die Themen Durchflussmesseinrichtungen, Drosselorgane, Messtechnik und Datenauswertungen. Jetzt wurde sowohl durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) als auch durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) die Sach- und Fachkunde der Dr. Pecher GmbH erneut festgestellt und die Prüfstelle für weitere fünf Jahre bis ins Jahr 2030 anerkannt.